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Das Arbeitspapier der Senatskommission


Zehn Mitglieder bestimmte der Senat für die Arbeitsgruppe, die ergebnisoffen ein Arbeitspapier über das Thema Studiengebühren erstellen sollte. Mitglieder der AG waren: Prof. Dr. Peter Recht (WiSo-Fakultät), Prof. Dr. Bernhard Steffen (Informatik), Prof. Dr. Joachim Stöckler (Mathematik), Prof. Dr. Johannes Wildt (Erziehungswissenschaften und Soziologie, HDZ), Aus der Gruppe der Studierenden kamen: Lars Philipp (AStA), Nima Nader (AStA), Nina Wyzujak (AG gegen Studiengebühren) und Moritz Schröder (AG gegen Studiengebühren), Benjamin Fels (AStA) und Mark Assmann (AStA). Aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kamen Dr. Klaus Block (Bauwesen) und Kurt Schröder (Universitätsbibliothek), aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ute Engelkenmeier (Universitätsbibliothek).

 

17 Seiten stark ist das ausgearbeitete Papier.Die Kernstücke im Einzelnen:

 

"Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat deutlich gemacht, dass sie angesichts der angespannten Lage des Landeshaushaltes nicht bereit sein wird und kann, in den nächsten Jahren zusätzlich in den Hochschulbereich zu investieren. Die politischen Signale gehen im Gegenteil dahin, die Haushaltansätze für die Universitäten und Fachhochschulen mittel- bis langfristig auf ihrem jetzigen Niveau einzufrieren. ... Den Hochschulen wird daher in Zukunft deutlich weniger Geld zur Verfügung stehen und es ist zu befürchten, dass auch die Universität Dortmund ihre Aufgaben in Forschung und Lehre unter diesen Rahmenbedingungen nicht angemessen wahrnehmen kann."

 

"Die Arbeitsgemeinschaft ist sich bewusst, dass mit der Erhebung von Studienbeiträgen für viele Studierende oder Studieninteressierte eine schwierige ökonomische Situation entsteht, die zum Studienabbruch oder dazu führen kann, dass ein Studium gar nicht erst aufgenommen wird. Entscheidet sich die Universität Dortmund allerdings gegen Studienbeiträge, würde das noch deutlich schwerere Problem entstehen, dass auf Grund finanzieller Unterausstattung Studienplätze abgebaut oder der Zugang an die Hochschule durch Zulassungsbeschränkungen reduziert werden müsste. Nach überwiegender Auffassung der Arbeitsgemeinschaft wäre dieser Weg keine akzeptable Alternative, weil dadurch noch massiver in Bildungschancen eingegriffen würde."

 

"Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft haben ein Sondervotum gegen die Einführung von Studienbeiträgen eingebracht."

 

"Die Einnahmen aus Studienbeiträgen müssen insbesondere dazu führen, dass sich die Betreuungssituation der Studierenden tatsächlich verbessert. Wie vom Gesetz vorgesehen, müssen Studienbeiträge wie Drittmittel für die Lehre behandelt werden."

 

"Die Mehrheit der Arbeitsgemeinschaft empfiehlt einen im Grundsatz einheitlichen Beitragssatz von 500 € pro Semester. Flexible Unterstützungssysteme für bedürftige Studierende, ein Stipendiensystem sowie eine Staffelung der Beiträge für momentan bereits eingeschriebene Studierende müssen sicherstellen, dass dort, wo es notwendig ist, eine Befreiung oder eine Reduktion der Beiträge erfolgen kann."

 

Qualität erhöhen

 

"Studienbeiträge müssen ausschließlich zur Verbesserung der Qualität der Lehre verwendet werden. Es ist sicher zu stellen, dass Studienbeiträge direkt die Qualität der Lehre erhöhen und zu einer Verbesserung der Studienbedingungen führen."

 

"Die Arbeitsgemeinschaft regt an, Studienbeiträge zunächst für die Dauer von 5 Jahren einzuführen. Danach sollte der Senat noch einmal neu über die weitere Erhebung von Studienbeiträgen entscheiden. Wesentliche Grundlage der Entscheidung sollten die bis dahin eingetretenen Effekte auf die Sozialstruktur der Studierendenschaft und der Qualität der Lehre sowie der Studienbedingungen sein. Die Arbeitsgemeinschaft empfiehlt, rechtzeitig eine Erhebung über die Auswirkung der Einführung von Studienbeiträgen durchzuführen, um die Entscheidung über die weitere Erhebung von Studienbeiträgen vorzubereiten."

 

"Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft sollten ausdrückliche Ziele im Gesamtkonzept der Studienbeiträge sein:

1. Der Aufbau eines Stipendienfonds

2. Die Berücksichtigung der besonderen Situation ausländischer Studierender

3. Die übergangsweise Anpassung der Gebührenhöhe an den Studienfortschritt

4. Die Definition der Befreiungstatbestände

5. Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums durch Dritte"

 

"Für bereits eingeschriebene Studierende wird eine Staffelung der Beiträge vorgeschlagen:

(Semester der Regelstudienzeit - Zu zahlender Studienbeitrag pro Semester)

Neuntes und zehntes Semester 20 % des Beitragssatzes

Siebtes und achtes Semester 40 % des Beitragssatzes

Fünftes und sechstes Semester 60 % des Beitragssatzes

Drittes und viertes Semester 80 % des Beitragssatzes

Erstes und zweites Semester 100 % des Beitragssatzes"

 

"Nach Ansicht einiger Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sollte in Erwägung gezogen werden, Studierende, sofern sie während der gesamten Studiendauer für die Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder verantwortlich sind, für die gesamte Dauer des Studiums von Studienbeiträgen zu befreien."

 

"Die Arbeitsgemeinschaft spricht sich sehr deutlich dafür aus, dass die Verwendung und die Effekte von Studienbeiträge durch ein System zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre sowie ein quantitativ orientiertes Controllingsystem überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen."

 

Kein Geld darf versickern

 

"Parallel zu der Einführung von Studienbeiträgen an Prozessen und Verfahren muss arbeiten, die die Qualität ihres Studienangebots dauerhaft sichern und verbessern. Ein solches Qualitätsmanagement darf nicht nur ein Berichtswesen oder ein quantitatives Controlling sein, sondern muss auch qualitative Instrumente wie Zielvereinbarungen und Evaluationen einschließen. Nur über ein hochschulweites, Studium und Lehre ganzheitlich und nicht auf die mit Studienbeiträgen finanzierten Maßnahmen begrenztes, Qualitätsmanagementsystem kann sicher gestellt werden, dass die Beitragsverwendung sich nicht auf kurzfristige Einzelmaßnahmen beschränkt, die längerfristig möglicherweise verpuffen. Ziel muss eine dauerhaft stabile Qualität und eine Weiterentwicklung von Studium und Lehre sein. Es muss ausgeschlossen werden, dass Mittel ohne konkrete inhaltliche Zielsetzungen zentral oder dezentral verteilt werden und die eingetreten Effekte nicht überprüfbar sind."

 

"Da sich die Aufgaben in Lehre und Studium – und damit auch die Maßnahmen zur ihrer Lösung – von einem Fachbereich zum anderen sowie zwischen und innerhalb von Studiengängen deutlich unterscheiden, sollte über die konkrete Mittelverwendung möglichst dort entschieden werden, wo die Leistungen in der Lehre erbracht werden, also in den Fachbereichen und Fakultäten der Universität. Auch vor einer Zuweisung an die dezentralen Einheiten sollte diese ihre Bedarfe benennen und beschreiben, zu welchem Zweck die Beiträge eingesetzt werden sollen."

 

"Der Bereich Beratung, Betreuung und Studieninformation sollte konzeptionell überdacht und neu aufgestellt werden. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft ist der derzeitige Zustand nicht zufrieden stellend, insbesondere was die Qualität der Fachberatung betrifft. Im Hinblick auf den gestiegenen Beratungsbedarf in den BA / MA-Studiengängen muss in den Anfangssemestern und vor dem eigentlichen Studienbeginn eine intensive Beratung und Betreuung sichergestellt werden. Ziel sollte die Verbesserung der Betreuungsrelation Beratende – Studierende sein. Darüber hinaus sollte auch im Bereich des Studierendenservice (Einschreibung, Rückmeldung, Prüfungen pp.) über neue Konzepte und deren Umsetzung zur Verbesserung des Studierendenservice nachgedacht werden. Ziel sollte insbesondere ein verbessertes Zusammenspiel zentraler und dezentraler Einheiten und eine Verbesserung der Relation Berater – Studierender (ggf. durch personellen Ausbau auf der Zentrale oder in den dezentralen Einheiten) nachgedacht werden."

 

"Die Betreuungsrelation Lehrende – Studierende ist in vielen Fällen schlecht. Folge sind überfüllte Lehrveranstaltungen, die kein geordnetes Lernen und Lehren mehr zulassen. Dort, wo es erforderlich ist, sollten Studienbeiträge dazu genutzt werden, diese Situation durch zusätzliches Personal zu verbessern."

 

"Verbesserung der Lernarrangements und der Lernumgebungen. Im einzelnen könnten hier Konzepte erstellt und dann Investitionen in folgenden Bereichen getätigt werden:

- Verbesserung der Raumsituation (auch für studentisches Arbeiten)

- Gewährleistung der Studierbarkeit (durch Praktikums-, Seminar- und Laborplätze)

- Tutorien, Mentoring (auch Förderung des ehrenamtlichen studentischen

Engagements) sowie Qualitätssicherungsverfahren zur Evaluation der Tutorien

- Didaktische Qualifizierung des Lehrpersonals

- Internationalisierung der Lehre durch Gastdozenten

- Sicherstellung wissenschaftlicher Qualität, da diese auf die Lehre auswirkt

- Besondere Qualität der Lehre (auch im Studium Fundamentale)"

 

Zusammenfassung

 

Studienbeiträgen bergen Chancen und Risiken: Sie können die Qualität der Lehre erhöhen, die Studienbedingungen verbessern und so dazu beitragen, optimale Bildungsvoraussetzungen herzustellen und zu erhalten. Studienbeiträge können andererseits Bildungs- und Ausbildungschancen verschlechtern oder ganz vereiteln, falls es aus finanziellen Gründen zum Studienabbruch oder zur Nicht-Aufnahme eines Studiums kommt. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft sollte die Universität Dortmund bei ihrer Entscheidung für oder gegen Studienbeiträge beides im Blick haben. Ein „Ja“ für Studienbeiträge sollte einschließen, dassKonzepte, Strukturen und Mechanismen entwickelt werden, die geeignet sind die Chancen und Risiken von Studienbeiträgen auszubalancieren und die Qualität von Studium und Lehre dauerhaft zu sichern. Die Universität sollte sich der dauerhaften Verantwortung den Studierenden gegenüber bewusst sein und sich Ihnen gegenüber zur Gewährleistung der bestmöglichen Studienbedingungen verpflichtet fühlen.




 
   

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