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EU schafft Erleichterung für Allergiker

Zutatenlisten werden länger und informativer.

Den Blick auf die Inhaltsangabe von Lebensmitteln konnten sich Laien bisher häufig sparen. Mit Bezeichnungen wie E160 versuchten Lebensmittelhersteller bisher oftmals, die Bestandteile eingesetzter Zusatzstoffe, vor allem Aromastoffe, zu verschleiern. Für Allergiker eine unbefriedigende Situation, schließlich kann der Genuss eines falschen Stoffes bei ihnen zu lebensgefährlichen Reaktionen führen.

 

Die Europäische Union hat mit einem neuen Gesetz nun Abhilfe geschaffen. Seit dem 25. November müssen die zwölf Zutaten, die am häufigsten Allergien auslösen, zwingend auf dem Etikett ausgewiesen werden. Auch dann, wenn sie nur in kleinsten Mengen vorkommen. In den meisten Fällen wird die Zutatenliste zwar nun länger werden, aber auch informativer, was auch Nicht-Allergikern entgegen kommt.

Die zwölf Zutaten, die nun zwingend aufgelistet werden müssen, verursachen etwa 90 Prozent aller Lebensmittelallergien. Zu den so genannten "Allergenen Zwölf" gehören:

  • glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite  (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)

 

 

Selbst auf Weinflaschen wird es in Zukunft Inhaltsangaben geben.

Die neue Kennzeichnungspflicht ist für viele Lebensmittelallergiker zwar eine Erleichterung, doch völlig bedenkenlos dürfen Allergiker nun nicht zum Einkauf schreiten. Die Regelung gilt nur für verpackte Ware. Unverpackte Ware zum Beispiel an der Wursttheke oder auf dem Wochenmarkt ist von der Regelung ausgenommen. Außerdem sind Restaurants oder Kantinen weiterhin nicht verpflichtet, die "Allergenen Zwölf" auszuweisen.

 

Offen verkaufte Ware ausgenommen

 

Ein weiteres Problem ist die nicht gewollte Zumischung allergieauslösender Stoffe. Werden in einem Betrieb zum Bespiel Nüsse verarbeitet, könnten Rückstoffe über die Luft in Produkte gelangen, in denen eigentlich keine Nüsse verarbeitet wurden. Immer häufiger werden daher auf den Etiketten Hinweise wie "kann Spuren von ... enthalten" oder "In unserem Betrieb werden auch ... verarbeitet" - für Allergiker nicht wirklich eine Hilfe.

 

 

Offen verkaufte Wurst ist von der Kennzeichnung ausgeschlossen.

Eine Allergie entsteht, wenn das Immunsystem auf kleinste Mengen einer Fremdsubstanz, einem Allergen, zum Beispiel Blütenstaub oder bestimmte Eiweiße in Lebensmitteln, überreagiert. Dieser "Fehlalarm" führt zur Bildung von spezifischen Antikörpern und wird Sensibilisierung genannt. Sie erfolgt beim ersten Kontakt mit einem Stoff, kann sich aber auch über viele Jahre hinziehen. Von einer Lebensmittel-Allergie spricht man, wenn der Körper auf Eiweiße oder Verbindungen aus Eiweißen und Kohlenhydraten aus Lebensmitteln reagiert.

 

     

Fotos: was-wir-essen.de

 Mehr zum Thema 

  Service-Seite für Allergiker  
  Deutscher Allergiker-Bund  


VON DANIEL GONZALES

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