| Schon GEZahlt? | ||
(eldoradio) Der nette, sympathische Herr vor der Tür, man lässt ihn natürlich gerne in die Wohnung. Entpuppt er sich dann aber als getarnter Geldeintreiber der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ist der Horror perfekt: lamentieren, diskutieren, gestikulieren. Der Ärger ist vorprogrammiert. Besser also, vorzusorgen. 5,32 Euro fürs Radio und 16,15 Euro fürs Fernsehen zahlt der Otto-Normalnutzer monatlich an die GEZ. Der größte Anteil der Gebühren geht an die Öffentlich-Rechtlichen, die damit ihre Programme finanzieren. Dass Studierende aus dem Raster der Zahlungspflichtigen fallen, ist gar nicht mal so unwahrscheinlich. Zumindest dann, wenn sie nicht gerade so viel wie Schumi verdienen. Liegen die Einkünfte unter dem anderthalbfachen Sozialhilfesatz, ist man aus dem Schneider und muss nur noch beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Dann heißt es, die Finanzen offen legen: Bafög, Kindergeld, Unterhalt der Eltern, Mietvertrag und das eigene Einkommen nicht vergessen.
Für Wohngemeinschaften gelten eigene Gesetze. Im Normalfall können die Bewohner die Kosten für gemeinsam genutzte Geräte untereinander aufteilen. Und auch, wer mit seiner besseren Hälfte zusammenlebt, zahlt nicht doppelt. Wer schließlich ein Gerät angemeldet hat, kann auch getrost die Boxen im Auto laut aufdrehen: Das Autoradio ist nämlich im Preis mit drin. Verbringt ein Student ein Semester im Ausland, kann er sich vorübergehend bei der GEZ abmelden, solange er keine empfangsbereiten Geräte mehr im Haus hat. Wer trotzdem weiter schwarz in die Röhre schaut und irgendwann vom Gebührenfahnder eiskalt überrascht wird, muss nicht in Panik verfallen: Es besteht weder Auskunftspflicht, noch muss man die Spürnasen der GEZ ins Haus lassen. Länger als einen Monat Schwarzsehen ist nämlich nur eine Ordnungswidrigkeit - wie das Falschparken.
Initiative zur Abschaffung der Rundfunkgebühren Weitere GEZ-Tipps für Studenten Infos des AStA Oldenburg zur Gesetzeslage Foto: Michael Milewski | ||
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