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Die bewegte Frau

Vor 160 Jahren gründeten sich die ersten Frauenbünde.

(InDOpendent) Selbstbewusste Frauen gab es schon immer und wird es immer geben. Organisiertes Einfordern von Rechten für Frauen und Versuche, die von Männlichkeit dominierte Gesellschaft zu gestalten, finden allerdings erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit erfolgreich Beachtung.

 

Seit 1981 gibt es an der Dortmunder Universität den Aufbaustudiengang Frauenstudien, den man nach fünf Semestern als Referentin für Frauenfragen in Bildung, Kultur und Politik beschließen kann.

Um einen Überblick über die Geschichte der Frauenbewegung geben zu können, muss bis ins 14. Jahrhundert zurückgeblickt werden, als Christine de Pisan in Venedig ihr Buch über die Stadt der Frauen veröffentlichte, in dem sie die rechtliche Benachteiligung der Frauen ihrer Zeit beschrieb.

 

 

 Die Faust zeugt vom festen Willen.

Primäres Ziel: Mündigkeit

 

Erst 1848 entstandenen mit der sozialen und demokratischen Bewegung in Deutschland auch Frauenorganisationen: Bürgerliche Frauen gründeten im Jahr 1865 den Allgemeinen Deutschen Frauenverein, mit vorrangigen Zielen wie Mündigkeit sowie Recht auf Bildung und Arbeit für Frauen. Der Verein gilt als Wegbereiter für das Frauenwahlrecht. Ab 1908 war es einer Frau möglich, aufgrund eines neuen Vereinsgesetzes in Gewerkschaften und Parteien einzutreten.

Erst im Jahr 1918 wurde den Frauen gesetzlich das volle Wahlrecht zugestanden, woraufhin ein Jahr später neben 15 Millionen Männern auch 17 Millionen Frauen ihre Stimme abgeben konnten.

Trotz des geringen Frauenanteils (10%) im Parlament der Weimarer Republik setzten die Politiker fortschrittliche Schutzbestimmungen um, wie etwa ein Heimarbeitslohngesetz (1923) oder das Mutterschutzgesetz (1927).

 

Rückschläge im Dritten Reich

 

 

 Öffentlicher Protest.

Durch den Nationalsozialismus wieder aus dem öffentlichen Leben verdrängt, verloren Frauen unter anderem das passive Wahlrecht. Organisationsstrukturen innerhalb von Parteien und Gewerkschaften wurden aufgelöst oder verboten während man(n) die Rolle der Frau auf Hausfrau und Mutter festglegte.

Zwar gründeten sich ab  1945, nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wieder neue Frauenverbände, doch erst 1949 verankerten neben den 61 Vätern des Grundgesetzes auch dessen vier Mütter die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Gesetzbuch (Artikel 3, Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes).

Eine dieser maßgeblich beteiligten Frauen war Elisabeth Selbert, ohne deren Engagement diese Reform alter Strukturen wohl erst viel später stattgefunden hätte. Die Geschichte lehrt allerdings, das gesetzlich zugesichertes Recht nicht gleichbedeutend mit gesellschaftlichem Alltag ist.

 

Endlich Recht bekommen

 

So formierte sich in den sechziger Jahren neben der traditionellen-, seit 1968 auch die autonome Frauenrechtsbewegung. Sie findet ihren Ursprung in der StudentInnenbewegung und sah sich selbst zunächst als feministische Gegenkultur. Es galt die Aspekte weiblicher Gesundheit und Sexualität, sowie Gewalt gegen Frauen und deren Karrierechancen zum Thema gesellschaftlicher Auseinandersetzung zu machen.

In dieser Zeit (1969) gab sich auch der 1951 gegründete Deutsche Frauenrat seinen Namen, der bis heute als Dachverband vieler Frauenorganisationen die größte Lobby der Frau in Deutschland darstellt.

 

 

 Provokante Medienkampagne.

Auch die Verfassung der DDR verpflichtete den Staat zur "Förderung der Frau in Beruf und Gesellschaft". Der Einfluss von Frauenorganisationen und Anlaufstellen für Frauen in Not entfaltete sich in den neuen Bundesländern allerdings erst nach der Wiedervereinigung deutlich.

 

Der Aufbaustudiengang Frauenstudien in Dortmund ist ein Beleg dafür, dass der Frau auch in universitären Kreisen endlich die Beachtung geschenkt wird, die ihnen zusteht. Schade nur, dass sich hier ausschließlich Frauen in Sachen Geschlechterverhältnis und Emanzipation weiterbilden können.

 

Fotos: Deutsches-historisches Museum, Stern 

 

VON INGO HINZ

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