| Fankurve in der Nachbarschaft | ||||
Wir sind im Jahr der Fußball-WM. Schon jetzt gibt es die WM-Brötchen, WM-Reiseführer und bei Mc Donalds wahrscheinlich bald die WM-Burger. Spätestens Anfang Juni wird aber noch etwas hinzukommen, was zumindest optisch das Bild unserer Städte verändern wird: Die Flaggen. Ob Deutschland, Griechenland oder Brasilien – die Nationalflaggen werden dann wohl aus den Fenstern und über Balkongeländern hängen. Die Nachbarschaft wird zur Fankurve. Wichtige Frage dabei: Darf ich zur WM überhaupt eine Fahne raushängen oder nicht?
Wäre schön, wenn man das kurz und knapp mit Ja oder Nein beantworten könnte, aber wir sind in Deutschland und da gibt es für alles 24 Paragraphen, 62 Absätze, 87 Sondergenehmigungen und 35 Ausnahmeregelungen. Man könnte das WM-Motto "Die Welt zu Gast bei Freunden" umschreiben in "Die Welt zu Gast bei Freunden * §35, Abs. 2". Denn einfach so Fahne raushängen geht nicht, auch wenn das schon viele Dortmunder fest zur WM eingeplant haben. "Ich finde es schön, wenn man zu seinem Land steht und die Mannschaft durch eine Fahne unterstützt", "Ich bin Gastwirt und werde auf jeden Fall in meinem Lokal Fahnen aufhängen. Dann wird Deutschland auch Weltmeister!"
Fahne ja oder nein kommt auf den Mietvertrag an
Einfach Fahne aufhängen und keine Diskussion, bitte! So einfach ist das aber nicht. Es kommt darauf an, was in meinem Mietvertrag steht. Da würde jetzt jeder sagen: "Wat? Da steht nix vonner Fahne!" Stimmt! Man muss zwischen den Zeilen lesen. In einem Absatz des Mietvertrags ist das nämlich genau geregelt. Mietverträge sind normalerweise Formverträge. Dort ist dann vereinbart, dass ohne Genehmigung keine Schilder angebracht werden dürfen. Fahnen fallen, laut Christian Kalehne vom Immobilienverband Märkischer Kreis, unter diese Regelung.
Hängt man seine Nationalflagge trotz dieser Klausel aus dem Fenster, kann es Ärger vom Vermieter geben. Der könnte auf Unterlassung klagen. Das passiere laut Kalehne aber sehr sehr selten, da der Aufwand in diesem Fall viel größer sei als der Ärger. Eine Kündigung darf der Vermieter nämlich nicht aussprechen, nur weil jemand eine Fahne angebracht hat. Wenn man sicher gehen will, ob man sich richtig verhält, liest man am besten erst einmal den Mietvertrag. Wer sich dann noch immer unsicher ist, ruft einfach den Vermieter an. Das ist auf jeden Fall Kalehnes Rat.
Auch Nachbarn regen sich auf
Außerdem gibt es noch das Problem der Anwohner. Die können sich auch über Fahnen beschweren, zum Beispiel wenn ihre Sicht in irgendeiner Art und Weise behindert wird. Normalerweise ist es aber so, dass die meisten für die WM-Zeit ein Auge zudrücken, weiß Makler Christian Kalehne. "Es gibt immer Leute, die sich aufregen. Im großen und ganzen ist das aber versteckte oder hinter der Hand geäußerte Kritik, weil man es sich dann doch nicht mit den Nachbarn verscherzen möchte. Man rümpft die Nase, ist dann aber doch nicht bereit, dagegen anzugehen."
Landesflaggen ja - Parolen nein
Es gebe aber Unterschiede bei Fahnen, sagt Christian Kalehne. Nationalflaggen sind generell nicht verwerflich. Anders ist das bei Parolen und Sprüchen. Mit Nationalflaggen allein wird keine politische Stellung bezogen. Brasilien oder Portugal im Fenster bedeuten also keinen Gesetzesbruch. Selbst will Christian Kalehne aber allem Ärger aus dem Weg gehen. "Ich persönlich hänge keine Deutschlandfahne raus. Das würde mein Nachbar sehen, und zwar nur mein Nachbar." Kalehens Balkon ist nach hinten ausgerichtet. Bringt also nichts: Die anderen Fans würden nicht bestärkt und wenn die National-Elf vorbeikäme würden sie auch nichts von Kalehnes Unterstützung mitbekommen. "Ich feuer die Mannschaft vor dem Fernsehbildschirm an!"
FOTOS: Anna Sprenger, AFP | ||||
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